Ist es möglich, dass ich die Urne mit nach Hause nehme?


In Österreich herrscht, bis auf wenige Ausnahmen, Friedhofszwang. Nach tschechischem Recht ist es erlaubt, die Urne mit nach Hause zu nehmen sowie die Asche der/des Verstorbenen in einem Wald beizusetzen oder auf einer Wiese zu verstreuen.

Dank dieses liberalen Bestattungsrechts möchten wir auch österreichischen Staatsbürgern diese Möglichkeiten anbieten.

Diese Möglichkeit besteht:

Sie geben uns den Auftrag zur Kremierung der/des Verstorbenen. Sofort nach der Kremierung bekommen Sie auf Wunsch die Urne ausgehändigt. Nun liegt es an Ihnen, ob Sie nun die Asche auf tschechischem Staatsgebiet auf einer Wiese verstreuen oder im Wald bei einem Baum beisetzen. Oder Sie entschliessen sich, wie andere Österreicher auch, die Urne mit nach Hause zu nehmen und daheim aufzubewahren oder auch im Garten beizusetzen. Ihr oder der Wille Ihrer/Ihres lieben Verstorbenen kann durchgesetzt werden - über das liberale Tschechien!

Falls Sie die Urne in Brünn nicht übernehmen können (alters- oder krankheitsbedingt oder andere Gründe) kontaktieren Sie uns, wir werden Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen!

Hier noch einige Gründe weshalb sich immer mehr Menschen für eine der beiden oben genannten Möglichkeiten entscheiden:

- Es wurde vom Verstorbenen keine Vorsorge für eine Bestattung getroffen und Ihre eigenen finanziellen Mittel reichen nicht aus.

- Sie sind nicht mehr im Heimatort ansässig und es ist nicht möglich die Grabstätte zu besuchen oder die Grabpflege zu übernehmen.

- Aus alters- oder gesundheitlichen Gründen ist es Ihnen nicht möglich den Friedhof zu erreichen oder das Grab zu pflegen.

- Sie wollen einfach nur den Wunsch der/des Verstorbenen erfüllen und sie/ihn am Lieblingsplatz (Garten, Wald, Wiese, Bach oder Meer ...) beisetzen oder verstreuen.

- Sie möchten Ihre Trauer durch die Nähe zur Asche Ihrer/Ihres Verstorbenen mildern.

- Sie wehren sich gegen die momentanen Gesetze in Ihrem Land, die auf den Wunsch oder auch auf die finanzielle Lage von Ihnen oder der/dem Verstorbenen keine Rücksicht nimmt.

Wenn Sie hier Ihre Meinung vertreten sehen oder dem einem oder anderem Punkt positiv gegenüberstehen, wenden Sie sich vertrauensvoll mit Ihren Wünschen an uns!